ag-rheinland.info » [Rechtslage] VG Minden gibt uns im vollem Umfang recht!
Neuestes Video
[Rechtslage] VG Minden gibt uns im vollem Umfang recht!
22.12.2011 | http://allejahrewieder.net/?p=51
Am Dienstag, den 20.12.11 haben wir Widerspruch gegen einige der durch das Polizeipräsidium Bielefeld erlassenen Auflagen eingelegt. Zielrichtung des Widerspruchs war es zumindest die Auflagen auszuräumen, mit denen eine gute Außenwirkung der Veranstaltung verhindert werden sollte und eine Kriminalisierung der Redner und Versammlungsteilnehmer Tür und Tor geöffnet worden wäre.

So war im Auflagenbescheid das geschlossene Marschieren in Blöcken, Rotten, Zügen und Reihen untersagt, die Zahl der Fahnen übermäßig streng limitiert und als besonderer Fallstrick wurde “nationalsozialistischer Propagandajargon” bzw. “nationalsozialistisch geprägte Begriffe und die sinnunterstützende Sprechweise, die an nationalsozialistische Demagogen erinnert” verboten. Was sich erstmal für BRD Verhältnisse normal liest, würde – wenn man nicht Widerspruch gegen dieser Auflagen eingelegt hätte – die Veranstaltung der Willkür der vor Ort eingesetzten Beamten aussetzen und wer schonmal auf einer nationalen Demonstration war, weiß was das bedeutet hätte. Dazu waren wir nicht bereit.

Die Presse reagierte darauf wie erwartet Schlagzeilen, wie “BI: Neonazis mögen auf Nazi-Töne nicht verzichten”, zeigen deutlich wie weit der Verstand der Journaille reicht. Hintergrund der Klage war – wie oben bereits ausgeführt – weniger die Vorliebe der “Neonazis” für “Nazi-Töne”, sondern vielmehr der Kampf gegen Repression und für das Recht auf Meinungsfreiheit!

Meinungsfreiheit bedeutet in diesem Fall die Möglichkeit auf aktuelle Probleme hinweisen und Lösungsansätze aufzeigen zu können ohne dabei kriminalisiert zu werden, weil irgendein Polizeibeamter im Vorfeld der Demonstration eine Guido Knopps “Dokumentationen” zuviel geschaut hat und im Lächeln eines Redners eine Ähnlichkeit zu irgendeiner Person aus den dreißiger Jahren erkannt haben will.

Am Mittwoch, den 22.12.11 hat das Verwaltunsgericht Minden uns in vollem Umfang recht gegeben und diese Auflagen der Polizei aufgehoben.

Wir werden am 24.12. in Bielefeld die passenden Töne zu den Problemen unserer Zeit finden!
Maulkörbe lassen wir uns von niemandem verpassen!
Termine
Immer auf dem Laufenden!
Für uns abstimmen!
Presseschau
Archiv